Um die hohe Qualität unserer Beratung sicherzustellen, wird gem. § 6 Abs. 2 RDG jeder Fall nach der Bearbeitung durch unsere Beratungsteams zusätzlich von einer Volljuristin oder einem Volljuristen geprüft. Ohne ihre freundliche Unterstützung wäre die Arbeit unseres Vereins nicht möglich.
Stefan Loebisch
Dr. Christian Klostermann-Schneider
Anna-Maria Ramelsberger
Markus Schätz
Bettina Wittman
Dr. Marcel Vachek
Rosemarie Weber
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Dr. Christian Kalin
Universität Passau
Kristyna Hostacna
Universität Passau
Bastian Wetzel
Universität Passau
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